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finanzielle hilfe durch das bildungspaket

Solltet ihr Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen zahlt der Staat den Mitgliedbeitrag eurer Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Weitere Infos, wie ihr dies beziehen könnt, findet ihr auf der Seite der Stadt Duisburg und in den folgenden Unterlagen:

        Globalantrag
 

        Bescheinigung für Teilnahme

        Zuständigkeiten

 


Bei Fragen könnt ihr euch auch gerne per Mail an unseren Vorstand unter vorstand@flyingbats.de wenden. 

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